Fracking: Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Kreis Heinsberger Bundestagsabgeordneter Norbert Spinrath begrüßt es, dass die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben wurde.

Das Thema ist für das Kreisgebiet Heinsberg von hoher Bedeutung, da hier Schiefergas in großen Mengen vermutet wird. So umfasst das in älteren Plänen ausgewiesene Gasfeld „Rheinland“ den gesamten Kreis, das Gasfeld „Saxon 2“ umfasst Flächen der Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg. Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. „Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt“, so der Bundestagsabgeordnete Spinrath.

Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für den Kreis Heinsberger Bundestagsabgeordneten ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. „Dies gilt umso mehr, als unser Kreisgebiet bisher als potentielle Frackingzone ausgewiesen ist“, so Spinrath.

Im Rahmen der bisherigen Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. „Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben“, betont der Abgeordnete Spinrath.

Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.

Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.