Wir brauchen eine europäische Flüchtlingspolitik, die ihrem eigenen Anspruch der Solidarität genügt.
Norbert Spinrath, europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:
Das gestrige Zusammentreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs anlässlich des Europäischen Rates, brachte echte neue Entwicklungen nur im Verhältnis der EU zur Türkei, die aufgrund der Syrien-Krise und der hohen Zahl der sich dort aufhaltenden Flüchtlinge eine Schlüsselrolle einnimmt. Ansonsten standen die Verstärkung des Schutzes der EU-Außengrenzen und die Sicherstellung der Rückkehr der Flüchtlinge im Mittelpunkt. Dies greift jedoch zu kurz.
„Die Staats- und Regierungschef haben sich gestern auf Fragen der Grenzsicherung und dem Verhältnis zur Türkei konzentriert. So wichtig dies ist, so wenig darf die umfassende Reform der europäische Flüchtlings- und Asylpolitik aus dem Fokus geraten. Das Dublin-System muss abgelöst werden. Es hat nie wirklich funktioniert und ist zu einem Rechtstext geronnene Unsolidarität. Vielmehr sind das vom JI-Rat beschlossene Quotensystem und der angestrebte permanente Verteilungsmechanismus die richtigen Ansätze. Sie werden aber für sich alleine die Probleme nicht lösen. Deshalb ist zu prüfen, ob wir nicht die gesamte Steuerung des Flüchtlings- und Asylverfahrens auf die Europäische Union übertragen. Denn nur so können wir Anreize für die Mitgliedstaaten setzen, sich aus eigenem Interesse und im Sinne der Wertegemeinschaft an der Aufnahme der Flüchtlinge zu beteiligen.
Dazu müssen die Mitgliedstaaten Finanzmittel aus dem EU-Haushalt erhalten, wenn sie Flüchtlinge aufnehmen. Sie brauchen Unterstützung, damit Asyl- und Schutzentscheidungen einheitlich ausfallen und sich hinsichtlich ihrer Dauer annähern. Es braucht gleichwertige Aufnahme- und Unterbringungsbedingungen und schließlich identische Kriterien sowie Verfahren, wann und wie Personen ohne Asylgrund die EU wieder verlassen sollen.
Daneben ist es lohnend, über Anreize für die Asylsuchenden selbst nachzudenken: so zum Beispiel die frühere Zuerkennung eines EU-Daueraufenthaltes oder des Rechts der Arbeitnehmerfreizügigkeit, Vorteile bei der Familienzusammenführung oder bei der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Wenn gleiche Standards hinsichtlich der Rechtssituation und der Lebensbedingungen in allen Mitgliedstaaten gelten, kann eher erreicht werden, dass Asylsuchende in den ihnen zugewiesenen Mitgliedstaaten bleiben.
Solche Maßnahmen wären neu und nicht ohne die Gefahr unbeabsichtigter Nebenwirkungen, aber angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen für Europa müssen wir über außergewöhnliche Maßnahmen nachdenken.“