Norbert Spinrath für ärztlich begleitetes Sterben in Würde

Der Heinsberger Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath, SPD stimmte im Plenum des Deutschen Bundestages im ersten Verfahrensschritt für das nicht angenommene Suizidhilfegesetz

Norbert Spinrath wollte mit seiner Entscheidung den Menschen ein selbstbestimmtes Sterben in Würde und Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte ermöglichen.

„Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens zwei Ärzte feststellen müssten, dass eine unheilbare, zum Tode führende Erkrankung vorliegt“, so Spinrath. „Die Beratungen der Patienten und die Durchführung dürften ausschließlich durch einen Arzt erfolgen.“

Im Vordergrund für Norbert Spinrath stand ebenfalls der Ausschluss der organisierten und gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe müsse weiterhin strafbar, auch die organisierte und geschäftsmäßige Sterbehilfe müsse verboten bleiben.

Norbert Spinrath hat daher in der ersten Abstimmung dem Entwurf seiner Kollegen Burkhard Lischka, Prof. Dr. Karl Lauterbach und Dr. Carola Reimann zugestimmt. Dieser hätte es Patienten und Ärzten ermöglicht, bei einer unheilbaren, unmittelbar zum Tode führenden, nicht psychischen Erkrankung die Suizidhilfe durchzuführen. Vier unterschiedliche Gesetzentwürfe waren von fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppen eingebracht worden.

Bei den Abstimmungen waren die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Fraktionen hatten sich nicht auf eine Position festgelegt.

Beschlossen wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, diesem lag der Entwurf seiner Kollegen Dr. Eva Högl und Kerstin Griese zugrunde. Das Gesetz stellt die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe. Strafbar macht sich demnach, derjenige der Suizidhilfe bewusst und regelmäßig leistet.

Der Entwurf Högl/Griese erhielt bereits im 1. Schritt des angewandten Stimmzettelverfahrens eine Mehrheit gegenüber den anderen drei Gesetzentwürfen, so dass er zur Schlussabstimmung gestellt wurde.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist die passive Sterbehilfe erlaubt, wenn dies der ausdrücklich erklärte Wille des Patienten ist. Strafbar ist gegenwärtig die aktive Sterbehilfe. Das heißt Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten. Dieser kann aber strafbar sein, wenn an einem nicht freiverantwortlichen Suizid mitgewirkt wird. Danach besteht auch für Ärzte ein Strafbarkeitsrisiko, wenn sie die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

Bereits gestern hatte der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen.

Mit diesem Gesetz sollen schwer kranke und alte Menschen eine bessere Betreuung erhalten. Damit auch der Wunsch nach Sterbehilfe erst gar nicht entsteht oder sich erübrigt.

Spinrath begrüßte dies, ebenso den weiteren Ausbau der Hospize, ausdrücklich. „Menschen, die aufgrund einer Krankheit dem Tod entgegen sehen, müssen viel Zuwendung erfahren und eine Umgebung, in der Angehörige und medizinisches Personal wichtige Begleitelemente sind. Am Ende muss aber die Freiheit eines jeden Menschen stehen, für seine eigene Entscheidung über sein eigenes Leben Unterstützung zu finden. Da bin ich ganz bei meinem Bundestagskollegen Peter Hintze (CDU) der heute in der Debatte sagte: ´Leiden im Sterben ist sinnlos.`“, erklärte Norbert Spinrath.