Persönliche Erklärung des Abgeordneten Norbert Spinrath zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“

Persönliche Erklärung des Abgeordneten Norbert Spinrath zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ am 25.2.2016

Angesichts der großen Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, ist es mir wichtig, den vielen Ehrenamtlichen sehr herzlich zu danken, die sich vor Ort engagieren, Flüchtlinge willkommen heißen, Kleidung spenden, Essen ausgeben, sie medizinisch versorgen, mit den Kindern spielen, Sprachkurse anbieten, sie zu Ämtern begleiten und vieles mehr. Dieser Dank gilt auch denjenigen in kommunalen Ämtern, bei Wohlfahrtsverbänden, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen, die sich unermüdlich einsetzen, um gute Bedingungen für die zu uns geflohenen Menschen zu schaffen. Die Hilfsbereitschaft der Menschen ist ungebrochen. Das ist großartig.

Gleichzeitig wird von der Politik jetzt erwartet, die Arbeit in den Kommunen und das zivilgesellschaftliche Engagement zu unterstützen und nicht dauernd durch neue Verschärfungsvorschläge Unruhe zu verbreiten. Es kommt jetzt darauf an, dass die Registrierung der Ankommenden zügig voran geht, dass Asylverfahren beschleunigt werden und dass Verfahren optimiert werden. Schnellere Verfahren sind auch Voraussetzung für gute Integration, damit diejenigen, die hier bleiben können, schnell durch Sprachkurse, Bildungsmöglichkeiten und Integration in Arbeit unterstützt werden können. Hier wird Handlungsfähigkeit des Staates erwartet und darauf haben die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht.

In dem vorliegenden „Asylpaket II“ kann ich deshalb den Punkten zustimmen, die die Verfahren beschleunigen und die Registrierung verbessern sowie den Kinderschutz in den Einrichtungen durch die Pflicht eines erweiterten Führungszeugnisses für HelferInnen vorsehen. Insbesondere begrüße ich, dass dadurch der unsinnige und inhumane Vorschlag von „Transitzentren“ an den Grenzen vom Tisch ist.

Mir bereitet die Zustimmung zu der Regelung, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen, große Probleme, zumal diese Regelung auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten soll. Auch wenn in der Realität insgesamt nur sehr wenige Personen davon betroffen sein werden (2015 erhielten nur 0,6 Prozent der entschiedenen Antragssteller subsidiären Schutz und nur 105 Fälle von Familiennachzug fanden statt), ist das ein Zeichen, dass ich aus humanitären Gründen nicht für richtig halte. Die Stellungnahmen der Kirchen und ihrer Hilfswerke sind ernst zu nehmen, die vor dieser Maßnahme warnen. Ich finde das mit christlichen Werten schwer vereinbar. Ich gehe fest davon aus, dass nach Ende der zweijährigen Aussetzung der Familiennachzug wieder aufgenommen wird, wie es das Gesetz vorsieht. Ich begrüße, dass vereinbart wurde, dass für unbegleitete Minderjährige im subsidiären Schutz eine Einzelfallprüfung zum Familiennachzug stattfinden wird, und setze darauf, dass hierbei die UN-Kinderrechtskonvention angewandt wird, nach der Kinder nicht gegen ihren Willen von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Außerdem begrüße ich, dass vereinbart wurde, dass innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtig werden soll.

Positiv sehe ich die zwischen den Koalitionspartnern getroffene Vereinbarung, dass in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren eine „3+2 Regelung“ umgesetzt wird, d.h. dass Flüchtlinge, die eine 3-jährige Ausbildung machen, ein 2-jähriges Bleiberecht nach      Abschluss der Ausbildung haben. Ebenso ist vereinbart, die Altersgrenze für ausbildungsunterstützende Maßnahmen von 21 auf 25 Jahre hoch zu setzen. Alles das dient der Integration von geflohenen jungen Menschen in unseren Arbeitsmarkt und damit in unsere Gesellschaft. Statt weiterer Verschärfungen beim Asylrecht müssen wir jetzt vorrangig ein Integrationsgesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Sprachkursen, Bildung, Ausbildung und Arbeit für Asylsuchende auf den Weg bringen. Das schafft soziale Teilhabe und sorgt dafür, dass die Menschen, die zu uns geflohen sind, so schnell wie möglich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Ich begrüße, dass im Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5.11.2015 festgehalten ist: „Denjenigen Menschen, die zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland Aufnahme finden, wollen wir die Integration ermöglichen, indem wir das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und ihre Integration in den Arbeitsmarkt umfassend fördern.“

Der Zuzug von Flüchtlingen ist eine Chance für unser Land, das durch den demografischen Wandel dringend auf junge Menschen angewiesen ist. Ich setze mich dafür ein, dass die Menschen in unserem Land alles dafür tun können, damit aus Flüchtlingen unsere Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen und unsere Freundinnen und Freunde werden.

Ich stimme deshalb trotz der oben genannten schweren Bedenken, die ich auch in weiteren Debatten wieder einbringen werde, dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren zu.

 

Berlin, 25. Februar 2016

 

Norbert Spinrath
Mitglied des Deutschen Bundestages