Norbert Spinrath zur EEG-Novelle 2016
Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein zentraler Baustein zum Gelingen der Energiewende. Mit dem Übergang von der festen Einspeisevergütung zu Ausschreibungen wird die nächste Etappe für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende eingeleitet. Bis zum Jahre 2025 wird auf diesem Weg der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von heute 33 Prozent auf 45 Prozent gesteigert. Dabei hilft das System der Ausschreibungen für mehr Kosteneffizienz und eine bessere Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze zu sorgen.
Im Einzelnen hat die SPD-Bundestagsfraktion sich mit den zuständigen Fachleuten der Koalitionsfraktionen und mit Bundesminister Sigmar Gabriel auf folgende Veränderungen des vorliegenden Gesetzesentwurfes verständigt, die aus sozialdemokratischer Sicht eine Verabschiedung der EEG-Novelle in dieser Woche ermöglichen.
Akteursvielfalt und Bürgerbeteiligung
Besonderes Anliegen der SPD war es, dass Bürgerenergiegesellschaften eine faire Chance erhalten, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen, auch um eine breite Akzeptanz für die Energiewende zu sichern. Schon auf dem Weg zum Kabinettsentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen unter erleichterten Bedingungen teilnehmen können. So müssen Bürgerenergiegesellschaften beispielsweise nicht, wie etwa andere große Wettbewerber, zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens eine Bundesimmissionsschutz- Genehmigung vorlegen, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Zusätzlich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten bezuschlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie). Große Bieter können den Markt häufig besser abschätzen als Bürgerenergiegesellschaften. Das Modell der SPD sichert auch den kleineren Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen Preisen.
Darüber hinaus ist der SPD-Bundestagsfraktion eine stärkere Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger über die Kommunen wichtig. Daher hat die SPD die Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften so angepasst, dass sie zehn Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen.
Nicht zuletzt können Bundesländer ihrerseits Maßnahmen ergreifen, um die Akteursvielfalt im Interesse von Bürgerenergie weiter zu stärken – wie es zum Beispiel die SPD-geführte Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bereits getan hat.
Mieterstrom
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass auch im Bereich der Erneuerbaren Energien „Mieterstrom-Modelle“ möglich werden. Bereits im letzten Jahr hat die SPD im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung gezielte Anreize für Quartierslösungen gesetzt. Nun hat die SPD-Bundestagsfraktion endlich auch bei den erneuerbaren Energien den Weg für Mieterstrom eröffnet: Über eine Verordnungsermächtigung ermöglicht die SPD, dass zukünftig – wie vom Bundesrat gefordert – auch Mieter vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren können.
Windenergie an Land
Hier konnte die SPD-Bundestagsfraktion zahlreiche Forderungen vonseiten der Union gegen den Ausbau von Windenergie an Land abwehren, etwa Ausschreibungsmengen um den über 2.500 MW hinausgehenden Zubau in 2016 und 2017 zu kürzen oder auch die Entschädigung bei notwendigen Abregelungen von Windanlagen zu reduzieren. Zudem hat die SPD keine Veränderungen beim Referenzertragsmodell zugelassen. Der Windenergieausbau muss in ganz Deutschland möglich sein! Die bereits zwischen Bund und Ländern vereinbarte Einmaldegression hat die SPD-Bundestagsfraktion über mehrere Monate verteilt, so dass eine konstante Auslastung der Produktionskapazitäten gewährleistet ist.
Zuschaltbare Lasten und Flexibilitätsoptionen
In Gebieten, in denen Netzengpässe bestehen, soll überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien im Zusammenspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die Wärmeerzeugung genutzt werden. Dies soll im Umfang von zwei Gigawatt erfolgen. Sollten die Wärmeerzeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verbliebene Strommenge auch über andere Technologien eingesetzt werden. Dies ist ein Einstieg in die Sektorkopplung, also in die Verknüpfung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr.
Windenergie auf See
Bei Windenergie auf See war es der SPD-Bundestagsfraktion wichtig einen kontinuierlichen Ausbau zu ermöglichen, um in 2030 das Ziel von 15 GW installierter Leistung zu erreichen. Dabei mussten die SPD jedoch abweichend von der Bund-Länder-Vereinbarung Kompromisse mit der Union eingehen, um Netzanbindung und Offshore-Ausbau zusammenzuhalten. In den Jahren 2021 und 2022 werden jeweils 500 MW, in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils 700 MW und ab 2026 bis 2030 pro Jahr 840 MW ausgebaut, so dass die SPD-Bundestagsfraktion im Jahre 2030 insgesamt auf das angestrebte Ausbauvolumen kommt. Die ersten 500 MW werden in der Ostsee realisiert, weil hier die Netzanbindung gegeben ist. Die Bedingungen für Pilotanlagen auf See hat die SPD verbessert. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich sicher, dass auf diesem Wege, trotz der notwendigen Kompromisse, sowohl die industriepolitische Kontinuität als auch die notwendige Netzanbindung ermöglicht werden.
Biomasse, Schwarzlauge, Geothermie
Im Bereich der Biomasse war es ein gemeinsames Anliegen der Koalition, große und kleine Bestandsanlagen gleich zu behandeln. Nach Kabinettsentwurf konnten Bestandsanlagen, die kleiner als 150 kW sind, nicht an Ausschreibungen teilnehmen. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion geändert. Zudem hat die SPD bei den Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland eine weitere Förderung über fünf Jahre erreicht – allerdings stärker degressiv ausgestaltet. Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben.
Mit diesem Verhandlungsergebnis hat die SPD-Bundestagsfraktion die Grundlinien der Bund-Länder-Einigung gehalten. Die SPD konnte zentrale Punkte, die ihr am Herzen liegen, durchsetzen. Im Ergebnis ist das aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion eine vernünftige und gute Lösung.