Parlamentsbeteiligung beim Brexit unverzichtbar

Norbert Spinrath, SPD begrüßt die Entscheidung des Supreme Court zum Brexit. Genauso wie das Parlament in London zu beteiligen ist, muss auch der Bundestag am weiteren Verfahren über die Austrittsbedingungen des Vereinigten Königreichs mitwirken.

„Der Supreme Court in London schafft endlich Klarheit. Das Parlament muss vorab der Regierung die Erlaubnis geben, den beabsichtigten Austritt aus der Europäischen Union offiziell mitzuteilen“, erklärt der Kreis Heinsberger SPD-Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath. Das Urteil stärkt die Rolle des Parlaments und reduziert die Unsicherheit über das weitere Brexit-Verfahren. Schon alleine deshalb begrüße ich den Richterspruch.

Premierministerin Theresa May wäre allerdings besser beraten gewesen, von vorneherein die Parlamentsbeteiligung zu suchen. Es ist offensichtlich, dass der Austritt des Landes praktisch jeden Lebensbereich berühren wird. Eine solch fundamentale Entscheidung ohne den nach britischem Verfassungsverständnis höchsten Souverän – das Parlament – einleiten zu wollen, zeigt, wie sehr der Brexit das Land in seinen Grundfesten erschüttert hat. Regierungschefin May verbreitet ohnehin Illusionen. Sie sollte besser die Wahrheit sagen: Aus dem Austritt wird ihr Land nicht wirtschaftlich gestärkt hervorgehen. Am Ende verlieren beide Seiten, Großbritannien und die EU.

Auch für die verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten ist der Austritt des Vereinigten Königreichs eine Zäsur. Die Bedingungen, unter denen das Land die EU verlässt, werden Weichen für die Zukunft der europäischen Integration stellen. Sie werden ebenfalls erhebliche Auswirkungen für die Mitgliedstaaten haben. Im vermeintlich Kleinen, etwa wie es um die Zukunft der EU-Bürger im Vereinigten Königreich und umgekehrt, um die der Britinnen und Briten in der EU-27 steht. Für viele sind es Fragen von existenzieller Bedeutung. Und im Großen, wie etwa bei den Beiträgen zum EU-Haushalt, ob und wer den Ausfall der britischen Finanzmittel kompensiert – mit erheblichen Auswirkungen auch für den Bundeshaushalt. Deshalb ist der Bundestag am Verfahren über die Austrittsbedingungen des Vereinigten Königreichs konstitutiv zu beteiligen.“