Behindertengleichstellungsgesetz
Gestern wurde im Plenum des Deutschen Bundestages über einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Beide Anträge fordern im Zuge der Weiterentwicklung des BBG auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dahingehend zu ändern, die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten.
Derzeit wird das AGG im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes evaluiert. Ziel der Evaluierung ist es, die praktische Wirksamkeit des AGG zu überprüfen und etwaige gesetzliche Umsetzungsdefizite sowie Schutz- und Regelungslücken aufzudecken. Dabei finden auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur barrierefreien Zugänglichkeit aller Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Evaluierung und entsprechende Handlungsempfehlungen wurden für den Sommer dieses Jahres angekündigt.
Vor dem Hintergrund dieses gegenwärtig laufenden Prozesses lehne ich die Anträge der Grünen und der Linken ab. Eine Weiterentwicklung des AGG zum jetzigen Zeitpunkt und im Zuge der Weiterentwicklung des BGG halte ich für wenig zielführend. Aus meiner Sicht ist es geboten, die Ergebnisse der Evaluierung des AGG abzuwarten und die Frage verbindlicherer Regelungen für die Privatwirtschaft in eine anschließende Weiterentwicklung des AGG einfließen zu lassen.