Bundeskabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030. Alle vier Projekte in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen.
Das Bundeskabinett hat heute den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen.
„Für den Kreis Heinsberg sind dies vier sehr gute Nachrichten in Sachen Infrastruktur“, freut sich der Kreis Heinsberger Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath, SPD. Nun können Bundestag und Bundesrat voraussichtlich im September 2016 die parlamentarische Beratung beginnen und – so geplant – bis Dezember dieses Jahres abschließen.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wurden alle vier Projekte des Kreises Heinsberg im „Vordringlichen Bedarf“ berücksichtigt. So sind dort die B 57 Ortsumfahrung Baal, die B 221 mit den Ortsumfahrungen Unterbruch und Scherpenseel sowie der Ausbau des Abschnittes zwischen Geilenkirchen und der Anschlussstelle Heinsberg zur A 46 zu finden.
Gute Nachricht für die Menschen in Scherpenseel, Siepenbusch und Teveren:
Die Landstraße 42, bisherige Verbindung von der niederländischen Grenze (Landgraaf) zur B 221 (Umgehungsstraße Geilenkirchen), soll zur Bundesstraße hochgestuft und als B 221 neu mit neuer Linienführung als Ortsumfahrung von Scherpenseel gebaut werden. Die derzeitige Verkehrssituation dort sei schwer erträglich. Dies werde sich mit der Fertigstellung des Buitenrings in den Niederlanden weiter verschärfen, so der Abgeordnete aus dem Kreis Heinsberg.
Gute Nachricht, weil die Ortsumfahrung Hückelhoven-Baal eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger in Baal ist.
Sie ist aber auch entscheidend für den problemlosen Zu- und Ablieferverkehr des Logistikzentrums und somit für den Gewerbestandort Baal-Hückelhoven.
„Entscheidend wird sein, dass die Ortsumgehung erst hinter der Ortslage wieder auf den bestehende Streckenverlauf der B 57 trifft. Und nicht – wie zwischenzeitlich diskutiert wurde – mitten in Baal mündet. Das wäre ein fataler Kompromiss zu Lasten der Bevölkerung“, so Spinrath.
Gute Nachricht für Unterbruch:
Bei der nun in den vordringlichen Bedarf aufgenommenen Ortsumfahrung Heinsberg-Unterbruch handelt es sich um die Fortsetzung des letzten Bauabschnitts der rundumerneuerten B 221. Die Ortsumgehung Wassenberg ist derzeit im Bau.
„Mit dieser Ortsumgehung gelingt es, die letzte bestehende Lücke auf der etwa 80 km langen B 221 zu schließen. Ich begrüße es außerordentlich, dass es gelungen ist, den sog. Abschnitt 4 im Bundesverkehrswegeplan zu halten“, kommentiert Norbert Spinrath.
Die Bevölkerung von Heinsberg-Unterbruch müsse vom lebhaften Straßenverkehr entlastet werden. Aber diese Ortsumfahrung sei auch wichtig für das Gewerbe und die ansässige Industrie in Heinsberg und Hückelhoven, ergänzt Spinrath.
Die vierte gute Nachricht betrifft den Autobahnanschluss B 221 / A 46:
„Der vierstreifige Ausbau der B 221 trägt wesentlich zu einem besseren Verkehrsfluss und zur deutlichen Verkürzung von Fahrzeiten bei“, weiß Norbert Spinrath.
Die Kosten für alle vier Projekte werden mit insgesamt mehr als 70 Millionen Euro veranschlagt.
Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsverflechtungsprognosen in den nächsten 15 Jahren Investitionsbedarf sieht. Der derzeitig gültige BVWP wurde am 2.7.2003 von der Bundesregierung und am 1.7.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Der heute im Bundeskabinett beschlossene BVWP 2030 wird nun das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen durchlaufen. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investionsrahmenplan) und dann die konkrete Finanzierung, die der Haushaltsausschuss des Bundestages im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.