Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt: MdB Norbert Spinrath hocherfreut: B 221 neu – Ortsumfahrung Scherpenseel – kommt!
Mit einer wichtigen Nachricht meldete sich gestern Nachmittag der Kreis Heinsberger Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath (SPD) aus Berlin.
„Vor wenigen Minuten habe ich den Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 vom Bundesverkehrsministerium erhalten. Das Projekt einer B 221 als Ortsumfahrung Scherpenseel zwischen Geilenkirchen und der Grenze zu den Niederlanden wurde in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft.
Das ist eine gute Nachricht: Die Landstraße 42, bisherige Verbindung von der niederländischen Grenze (Landgraaf) zur B 221 (Umgehungsstraße Geilenkirchen), soll zur Bundesstraße hochgestuft und als B 221 neu mit neuer Linienführung als Ortsumfahrung von Scherpenseel gebaut werden.
Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht“, betonte Spinrath. Die gute Bewertung der Maßnahme mache deutlich, welche Bedeutung eine Ortsumfahrung Scherpenseel nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes habe.
Laut Norbert Spinrath ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.
„Mit der guten Bewertung der Aufstufung der L 42 zur B 221 Ortsumgehung Scherpenseel im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn in greifbare Nähe“, erklärte Spinrath weiter.
„Die Einstufung in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ ist eine sehr gute Nachricht für die Bevölkerung in Scherpenseel, Siepenbusch und Teveren“, so Spinrath. Die Belastung durch den Pkw- und Lkw-Verkehr auf einer schmalen Straße mitten durch den Ort sei schon jetzt eine immense Belastung. Diese werde sich noch erheblich steigern, wenn im niederländischen Südlimburg in wenigen Jahren der derzeit im Bau befindliche „Buitenring“ autobahnähnlich fertiggestellt werde und dann der Anschluss an das deutsche Autobahnnetz über die jetzige L 42 und die B221 erfolgen würde (von derzeit etwa 11.000 Fahrzeugen auf ca. 18.000 Fahrzeuge pro Tag).
Spinrath hatte sich gemeinsam mit den SPD-Kollegen in Übach-Palenberg, Geilenkirchen und in der Kreistagsfraktion vehement für den Bau der Ortsumfahrung eingesetzt.
Nachdem sie zunächst als Neubau der Landstraße geplant war, wurde in Gesprächen mit NRW-Verkehrsminister Michael Groschek, mit Regierungspräsidentin Gisela Walsken in Köln und mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die Anmeldung beim Bund als Bundesstraße entwickelt.
„Ein wesentliches Argument war dabei die grenzüberschreitende Verbindung des deutschen und des niederländischen Autobahnnetzes“, so Norbert Spinrath, der europapolitischer Sprecher seiner Bundestagsfraktion ist.
So freuen sich auch Alf-Ingo Pickartz und Sascha Derichs von der SPD in Übach-Palenberg sowie Marko Banzet sowie Christoph Grundmann von der SPD in Geilenkirchen „Eine wichtige Etappe für die Menschen der betroffenen Dörfer, die wir gemeinsam mit Norbert Spinrath erzielt haben. Nun müssen wir dafür sorgen, dass die Straße nicht nur in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft ist, sondern auch bald gebaut wird.“
Darum will sich Norbert Spinrath künftig in Berlin kümmern. „Derzeit ist nicht abzuschätzen, wann es zu einer Mittelfreigabe kommen wird. Der Bundesverkehrswegeplan wird für 15 Jahre Bestand haben. Ich werde aber deshalb Druck entfalten, weil der Buitenring bei unseren Nachbarn schon im Jahre 2018 fertiggestellt werden soll.
Entscheidend wird auch die noch aufzustellende Linienführung sein. Durch die Entlastung von Scherpenseel darf es nicht zu zusätzlichen Belastungen in Siepenbusch, Grothenrath und Teveren kommen. Die optimale Trassenführung habe ich bereits vor einigen Jahren in die Diskussion eingebracht. Ich hoffe, dass sie jetzt verwirklicht wird“, so Spinrath abschließend.
Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).
Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 finden Sie hier