Kernpunkt: Soziales Europa.

Die Kommission muss bei jedem ihrer 23 Kernarbeitspunkte die sozialen Aspekte als zentrales Element verstehen.  Weiterlesen

Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 Euro pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffen Branchen und für Minijobber.

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MdB Norbert Spinrath zum Mindestlohn: Ein guter Start ins Jahr 2015

Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz:

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in unserem Land. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Heinsberg profitieren. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an. Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Untern ehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert“, erklärt Norbert Spinrath, SPD-Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Heinsberg.

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Europa kann nur gemeinsam gelingen. In Solidarität. Mit Entschlossenheit. Mit neuem Mut.

Es kann nur in eine Richtung gehen – nämlich hin zu einer weiteren Stärkung der Europäischen Union. Wir dürfen und können ein Weniger an europäischer Integration nicht akzeptieren!

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Persönliche Erklärung zu CETA und TTIP

Zu den Abstimmungen über die Anträge der Fraktion Die Linke beim TOP Freihandelsabkommen CETA und TTIP am 25. September 2014 erklärte Norbert Spinrath im Bundestag:

“Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache-Nr.: 18/2612).

In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Ver-handlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese ?Mindestanforderun-gen? in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP) aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014.

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