MdB Norbert Spinrath zum Mindestlohn: Ein guter Start ins Jahr 2015

Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz:

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in unserem Land. „Das ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Heinsberg profitieren. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an. Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Untern ehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert“, erklärt Norbert Spinrath, SPD-Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Heinsberg.

„Die Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen“, erklärt Spinrath. „Deshalb hat die SPD von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn umgesetzt werden.“

Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. „Dafür werden über 1.600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen“, so Spinrath. Für die Kontrolle des Mindestlohns sei es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1.1.2015 aufzeichnen müssen. „Nur so kann der Mindestlohn auch in unserem Kreis Heinsberg wirksam kontrolliert werden“, betont der Abgeordnete.

„Es ist doch klar, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen“, erklärt Spinrath. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichten. „Das hilft sehr, damit der Mindestlohn seine positive Wirkung entfalten kann“, so der Bundestagsabgeordnete.

Außerdem können ab dem 1. Januar 2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.

Wie notwendig die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gerade auch im Kreis Heinsberg sei, macht Spinrath an konkreten Beispielen deutlich: „Ein Taxiunternehmen aus Hückelhoven zahlt bisher einen Stundenlohn von 3,80 bis 4,50 Euro, ein Fahrdienstunternehmen für Patienten einer ambulanten Behandlung in einer Reha-Klinik 5,55 Euro.“ Diese Beispiele ließen sich nahtlos fortsetzen in der Gastronomie, im Einzelhandel, in der Landwirtschaft und in vielen anderen Bereichen.

Leider habe er auch schon erfahren müssen, dass eine Reihe von Unternehmen im Kreis Umgehungstatbestände vorbereiten, um den ab dem Neujahrstag geltenden Mindestlohn nicht zu zahlen. „Auch deshalb“, so Spinrath, „ist die Hotline so wichtig. Jedem Hinweis wird nachgegangen werden. Auch wenn er anonym kommt, weil Betroffene Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Auch mein Wahlkreisbüro in Hückelhoven nimmt ab dem 5. Januar zu den üblichen Bürozeiten Hinweise gerne entgegen – unter der Rufnummer 02433/5488070.“

Spinrath warnt die Unternehmen vor falscher Argumentation um Wettbewerbsbedingungen: „Die Bedingungen sind für alle gleich. Wer jetzt missbraucht, will sich den Profit in die eigene Tasche stecken.“

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn würden nun auch die öffentlichen Kassen entlastet, weil keine Aufstockung durch das Amt mehr erforderlich sei. Nun würde auch mehr in die Sozialversicherung eingezahlt. Spinrath: „Damit ist der gesetzliche Mindestlohn auch ein wichtiger Baustein für die Verhinderung zukünftiger Altersarmut.“