Türkei: Rückschritt statt Fortschritt
Die EU-Kommission hat am Mittwoch den Fortschrittsbericht zur Beitrittskandidatur der Türkei vorgestellt. Darin heißt es, das Land habe einen Rückfall bei der Unabhängigkeit der Justiz und Meinungsfreiheit erlebt. Der Heinsberger SPD-Bundestagsabgeordnete Norbert Spinrath und europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion teilt die Einschätzung der EU-Kommission.
„Der Bericht zu den Verhandlungen mit der Türkei benennt zu Recht und sehr klar die Rückschritte bei der Annäherung an europäische Werte. Der Putschversuch des Militärs im Juli 2016 gegen eine frei gewählte Regierung wird auch von mir und der SPD-Bundestagsfraktion klar verurteilt. Die danach von der Regierung ergriffenen Maßnahmen haben allerdings jede Verhältnismäßigkeit verloren. So steht die Unabhängigkeit der Justiz infrage, weil ein Fünftel der Richter und Staatsanwälte nach dem Putsch entlassen wurde. Schulen, Universitäten und Zeitungsredaktionen werden geschlossen oder diejenigen entlassen, die der Verbindung mit der Gülen-Bewegung verdächtigt werden. Dabei werden Gesetze selektiv und willkürlich angewandt.
Wir teilen die Kritik der Kommission, dass die türkische Regierung dabei nicht nur gegen einzelne Personen juristisch vorgeht, sondern ganze Personengruppen mit zum Teil vagen Anhaltspunkten verdächtigt, verhaftet und sogar foltert. Das ist eines Rechtsstaats nicht würdig.
Die Türkei ist ein Schlüsselpartner Europas: nicht nur als großes Nachbarland, sondern als gewichtiger Partner in einer strategisch wichtigen Region. Deshalb haben wir auch in schwierigen Zeiten das Verständnis über gemeinsame Werte und Ziele gesucht und den Beitrittsprozess auch für Kritik genutzt.
Nur wer die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit achtet, kann Mitglied der Europäischen Union werden. Doch sollte Staatspräsident Erdogan den Abbau des Rechtsstaates fortsetzen und die
Todesstrafe eingeführt werden, beendet die Türkei faktisch selbst die Beitrittsverhandlungen. Dann muss die EU konsequent gemeinschaftlich handeln – mit der Suspendierung des Beitrittsprozesses.“